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Kaufpreisverhandlungen

Kaufpreisverhandlungen

Sie haben bereits eine Immobilie ins Auge gefasst. Nun geht es ans "Eingemachte", wie man so schön sagt. Die Kaufpreisverhandlung!

Das ist nicht jedermanns Sache. Viele Käufer glauben, dass der aufgerufene Preis nicht verhandelbar ist. Dem ist jedoch nicht so. Der aufgerufene Preis stellt i.d.R. nur ein Angebotspreis dar, der sich aus entweder aus den Preisvorstellungen des Verkäufers oder dem "mitunter willkürlich" ermittelten Wert der Immobilie aus Sicht des Maklers ergibt. Natürlich gibt es auch Fälle, bei denen der Angebotspreis wirklich den Wert der Immobilie widerspiegelt bzw. vielleicht sogar darunter liegt, sodass der Verkäufer gar nicht mit dem Preis herunter gehen kann, auch weil vielleicht noch Bankkredite davon abgelöst werden müssen. Oder die Nachfrage nach derartigen Objekten ist so groß, dass der Verkäufer täglich mehrere Anfragen erhält und sich so den Käufer aussuchen kann. Jedoch besteht sich aus meiner Sicht auch hier die Möglichkeit, in Verhandlungen mit dem Verkäufer zu treten. Wer sich das selber zutraut und entsprechende Erfahrungen in diesen Bereichen hat, wird meine Unterstützung vielleicht nicht benötigen. Jedoch sei an dieser Stelle erwähnt, dass man als Käufer sehr oft emotional an die Sache herangeht. Und das kann dann mitunter hinderlich sein, einen entsprechend guten Kaufabschluss herbeizuführen. Aber erst recht für diejenigen Kaufinteressenten, die keinerlei Erfahrungen in solchen Verhandlungen haben oder die Gespräche nicht selbst führen möchten kann ich helfend zur Seite stehen, um einen optimalen Preis für Sie zu bekommen.
Ich als "Außenstehender" gehe da mit der nötigen Sachlichkeit und Unvoreingenommenheit aber trotzdem mit ausgeprägter Beharrlichkeit an solche Gespräche heran, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu verhandeln.

Dabei muss es auch nicht immer nur um eine reine Preisverhandlung gehen. Auch andere Wünsche und Vorstellungen können in solche Verhandlungen mit einfließen. Da wären z.B. die Fragen...Wann kann man die Wohnung/ das Haus beziehen?...Können nicht feste Bestandteile des Gebäudes kostenfrei mit übernommen werden (und selbst wenn es nur die Garten- oder Balkonausstattung ist)? etc.


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